Die Verordnung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung erfolgt gemäß § 37b SGB V. Grundlage ist das Formular 63, das durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt ausgestellt wird.
Für eine reibungslose Bearbeitung ist wichtig:
Unvollständig ausgefüllte Verordnungen können die Aufnahme in die SAPV verzögern.
Das Formular 63 dient der Erstverordnung sowie der Folgeverordnung der SAPV.
Es ist Voraussetzung für die Genehmigung durch die Krankenkasse.
Das Formular 63 wird ausgestellt durch:
Vorsorgedokumente helfen, medizinische Entscheidungen frühzeitig festzulegen und Angehörige zu entlasten.
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