Gut zu wissen
Das Formular „Verordnung über die Spezialisierte Ambulante Palliativ-Versorgung“ ist unser Arbeitsauftrag; ohne dieses Formular dürfen wir nicht tätig werden.
Es wird ausgestellt durch
- das Krankenhaus,
- den Hausarzt oder
- von Fachärzt*innen und Ärzt*innen des Rettungsdienstes.
Die Erst-Verordnung wird organisiert über
- das Case-Management bzw. den Sozialdienst des jeweiligen Krankenhauses, welches die Patient*Innen an uns überleitet oder
- den Hausarzt.
Jede weitere Folgeverordnung wird von uns beim Hausarzt „in Auftrag“ gegeben.

Palliativführer Oberberg
Der Palliativführer Oberberg ist aktuell auf der Internetseite des Oberbergischen Kreises zu sehen und kann dort runtergeladen werden.
Die Dokumente auf dieser Seite sollen Ihnen dabei helfen, einen Überblick über wichtiges Hintergrundwissen zu gewinnen
Vollmachten und Formulare
Insbesondere die Patientenverfügung möchten wir Ihnen ans Herz legen. Diese ist wichtig, wenn Sie nicht mehr selbst eine Entscheidung treffen können. Für diesen Fall legen Sie vorab fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen, aber auch welche Sie ablehnen.
Leitlinien und Glossar
- Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen
- S3 Leitlinie Palliativmedizin für Patient*innen mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung
- SAPV-Glossar (pdf-Datei) – Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. und dem Deutschen Hospiz- und Palliativverband e.V.