Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) unterstützt Menschen mit einer unheilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankung dabei, so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung zu leben.
Ein erfahrenes Team aus Palliativärzt:innen und Palliativ-Pflegefachkräften lindert belastende Symptome wie Schmerzen, Luftnot, Übelkeit oder Angst, koordiniert alle beteiligten Dienste und ist bei Krisen rund um die Uhr erreichbar.
Da ein gesetzlicher Anspruch bei nicht heilbaren, fortgeschrittenen Erkrankungen mit hohem Versorgungsbedarf besteht, ist die SAPV-Leistung für gesetzlich und privat Versicherte kostenlos. Unabhängig vom Pflegegrad werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen.
Die SAPV Oberberg arbeitet eng mit Hausärzten, Fachärzten, Pflegediensten, Hospizdiensten und weiteren Partnern zusammen, um Patient:innen und Angehörigen eine bestmögliche Entlastung bieten zu können.
Wenn sich eine Situation verändert, entstehen Fragen. Nicht theoretisch, sondern ganz konkret.
Was ist jetzt möglich?
Wer hilft weiter?
Und worauf kommt es wirklich an?
In solchen Momenten braucht es klare Informationen, die einordnen und entlasten.
In diesem FAQ-Bereich finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung.
Die Inhalte sind bewusst klar gehalten und sollen helfen, Zusammenhänge besser zu verstehen.
Sie ersetzen kein persönliches Gespräch, können aber dabei unterstützen, den nächsten Schritt mit mehr Sicherheit zu gehen.
Eine SAPV-Versorgung ist angezeigt, wenn Symptome wie Schmerzen, Atemnot, Angst oder Unruhe trotz Behandlung nicht ausreichend kontrolliert werden können. In diesen Fällen spricht man von einer unbeherrschbaren Symptomlast.
Entscheidend ist die Gesamtsituation der betroffenen Person und nicht allein die zugrunde liegende Erkrankung.
Die Entscheidung basiert auf einer ärztlichen Beurteilung. In der Regel erfolgt die Verordnung durch Hausärzt:innen oder Fachärzt:innen.
Dabei wird geprüft, ob die Voraussetzungen für eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung erfüllt sind.
Die Kosten werden vollständig von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen getragen. Für Patient:innen entstehen keine zusätzlichen finanziellen Belastungen.
Die Kostenübernahme ist unabhängig von einem Pflegegrad geregelt.
Das SAPV-Team ist rund um die Uhr erreichbar – auch an Wochenenden und Feiertagen.
In akuten Situationen oder bei plötzlichen Veränderungen des Gesundheitszustands kann so zeitnah eine medizinische Einschätzung erfolgen.
Je nach Situation werden notwendige Maßnahmen eingeleitet oder weitere Schritte koordiniert.
Der erste Schritt ist eine Kontaktaufnahme per Telefon oder über unser Kontaktformular. In einem Gespräch klären wir offene Fragen und das weitere Vorgehen.
Auch bei Unsicherheiten zur Verordnung oder zum Ablauf ist eine Beratung möglich.
Alle Kontaktinformationen finden Sie auf unserer Kontakt-Seite:
Palliative Versorgung kann im eigenen Zuhause, in Pflegeeinrichtungen oder Hospizen stattfinden.
Ziel ist es, eine Versorgung dort zu ermöglichen, wo sich die Patient:innen sicher fühlen.
Ja. Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) kann nicht nur in der eigenen Wohnung, sondern auch in Pflegeheimen oder stationären Einrichtungen erfolgen.
Entscheidend ist, dass die Versorgung im jeweiligen Lebensumfeld der Patient:innen stattfindet und eine besonders eng abgestimmte ärztliche und pflegerische Begleitung erforderlich ist.
Das SAPV-Team arbeitet dabei mit den bestehenden Pflege- und Betreuungsteams vor Ort zusammen.
Die Dauer einer SAPV-Versorgung richtet sich nach dem individuellen Krankheitsverlauf und dem jeweiligen Unterstützungsbedarf.
Sie kann vorübergehend erfolgen oder über einen längeren Zeitraum notwendig sein.
Regelmäßige ärztliche Einschätzungen stellen sicher, dass die Versorgung dem aktuellen Bedarf angepasst wird.
Angehörige werden aktiv einbezogen und erhalten Beratung sowie Unterstützung. Ziel ist es, Überforderung zu vermeiden und Sicherheit im Umgang mit der Situation zu geben.
Auch organisatorische Fragen können gemeinsam geklärt werden.
Die allgemeine ambulante Palliativversorgung wird in der Regel durch Hausärzt:innen und Pflegedienste sichergestellt.
SAPV kommt dann zum Einsatz, wenn besonders komplexe Symptome oder eine intensive Koordination erforderlich sind.
Sie ergänzt die bestehende Versorgung und bietet spezialisierte ärztliche und pflegerische Unterstützung in besonders anspruchsvollen Situationen.
Zu den nicht heilbaren Erkrankungen zählen Tumor-, Herz-/Lungen-/Kreislauf-, Niere-/Leber-/Gallen und Neurologische Erkrankungen sowie Therapiefolgen.
Hierzu zählen austherapierte Herzschwäche, COPD, Lungenfibrose, Sarkoidose, schwere Durchblutungsstörungen und AVK
Alle Arten der Krebserkrankung.
Hierzu zählen Nierenversagen, Leberversagen oder Abbruch der Dialyse
Hierzu zählen ALS, Multiple Sklerose, Parkinson, Schlaganfall, fortgeschrittene Demenz
Hierzu zählen Nervenschädigungen/ Hauterkrankungen durch die Chemo – Strahlentherapie oder körperliche Schwächen/ Nebenwirkungen der Tumortherapie
SAPV kann bei nicht heilbaren, fortschreitenden Erkrankungen mit besonders belastenden Symptomen sinnvoll sein – zum Beispiel bei fortgeschrittenen Tumorerkrankungen, schweren Herz- oder Lungenerkrankungen oder neurologischen Erkrankungen.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose, sondern der individuelle Unterstützungsbedarf.
Mehr zu möglichen Krankheitsbildern finden Sie hier:
https://sapv-oberberg.de/sapv-verstehen/#krankheitsbilder
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